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Sehr geehrte Mitglieder, (hier als PDF) im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot entsprechend dem § 4 Nr. 11 StBerG: Wir leisten für unsere Mitglieder Hilfe in Steuersachen, wenn diese - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen z. B. Renten (§ 22 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
(§ 22 Nr. 1 a des Einkommenssteuergesetzes) erzielen. - keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen und
- Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Einkommenssteuergesetz haben und diese insgesamt die Höhe von 13000 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von 26000 Euro, nicht übersteigen.
Die Befugnis erstreckt sich - auf die Hilfeleistung bei der Einkommenssteuer und ihre Zuschlagsteuern, wie Erstellen der Einkommenssteuererklärung, Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Steuerklassenwahl,
- bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999 sowie
- bei Sachverhalten des Familienausgleichs i. S. des Einkommenssteuergesetzes.
Neuaufnahme von Mitgliedern
Der Verein vertritt seine Mitglieder in allen oben genannten Punkten vor den Finanzbehörden. Die Vereinsmitglieder bestätigen dieses durch ihre Mitgliedschaft und durch Erteilung einer Vollmacht. Festlegung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages
Die Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 5,95 Euro, d. h. für Ehepaare 11,90 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich nach den Bruttoeinnahmen wie folgt festgelegt: Beitrags-Staffelung | Summe der Bruttoeinnahmen | Jahresbeitrag | 19% MWSt. | Gesamt | über | 170.000,00 € | 245,00 € | 46,55 € | 291,55 € | bis | 170.000,00 € | 225,00 € | 42.75 € | 267,75 € | bis | 155.000,00 € | 205,00 € | 38,95 € | 243,95 € | bis | 140.000,00 € | 185,00 € | 35,15 € | 220,15 € | bis | 120.000,00 € | 169,00 € | 32,11 € | 201,11 € | bis | 110.000,00 € | 154,00 € | 29,26 € | 183,26 € | bis | 90.000,00 € | 138,00 € | 26,22 € | 164,22 € | bis | 75.000,00 € | 123,00 € | 23,37 € | 146,37 € | bis | 60.000,00 € | 108,00 € | 20,52 € | 128,52 € | bis | 45.000,00 € | 92,00 € | 17,48 € | 109,48 € | bis | 30.000,00 € | 77,00 € | 14,63 € | 91,63 € | bis | 23.000,00 € | 67,00 € | 12,73 € | 79,73 € | bis | 18.000,00 € | 57,00 € | 10,83 € | 67,83 € | bis | 12.000,00 € | 46,00 € | 8,74 € | 54,74 € | bis | 6.000,00 € | 26,00 € | 4,94 € | 30,94 € |
Zahlungfristen Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist bei Inanspruchnahme der Vereinsleistung, jedoch spätestens bis zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt zu zahlen. Wird vom Mitglied im laufenden Jahr für den geltenden Veranlagungszeitraum keine Leistung in Anspruch genommen, ist der Jahresbeitrag in Höhe des Vorjahresbeitrages bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Im Jahr der Aufnahme sind mit der Aufnahmegebühr und dem Mitgliedsbeitrag, in den Folgejahren mit dem Mitgliedsbeitrag, sämtliche Kosten abgegolten.
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